Versicherungen für Krane, Bühnen & Aufzüge

Über die Versicherung

In der Versicherung für Krane, Bühnen oder Aufzüge bieten wir als Makler unterschiedliche Arten an – von der Haftpflicht- über die Maschinen- bis zur Hakenlastversicherung. Damit Sie in jedem Fall sicher sind und sich ganz auf Ihr Bauvorhaben fokussieren können.

Für mehr Details schauen Sie sich unsere weiterführenden Informationen an und überzeugen Sie sich von unserem angebotenen Leistungsumfang.

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Max Müllermann

Geschäftsführer der Musterstadt Bau GmbH

Häufige Fragen

Im Folgenden haben wir für Sie einmal die Fragen aufgeführt, die wir im persönlichen Gespräch mit Ihnen am Häufigsten hören.

Wir vermitteln Versicherungen für Krane, Anhängerkrane, Autokrane, Mobilkrane, Baukrane, Untendreherkrane, Obendreherkrane, Hebebühnen, Anhängerarbeitsbühnen, LKW- Arbeitsbühnen, Scherenarbeitsbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, Aufzüge, Dachdeckeraufzüge, Möbelaufzüge, Schrägaufzüge, Bau- und Stecklifte, Außenaufzug, Forst- und Landmaschinen sowie Baumaschinen.

Nein, bei der Zulassung als Arbeitsmaschine sind über die Maschinenversicherung alle Gefahren der Kaskoversicherung abgesichert.

Ja, über die angebotene Kfz-Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.

Wenn es sich um fremde Güter handelt, können Schaden an diesen Sachen über die Hakenlastversicherung absichern.

Haftpflicht-
versicherung

Informationen über die Versicherung

Versichert sind die Schäden die durch den Betrieb der Arbeitsmaschine entstehen, unabhängig ob im Strassenverkehr oder im Arbeitsbetrieb.

Maschinen-
versicherung

Informationen über die Versicherung

Versichert sind unvorhergesehe Schäden, die an der Arbeitsmaschine eintreten können:

Hakenlast-
versicherung

Informationen über die Versicherung

Versicherungsschutz, für die Beschädigung und Zerstörung von Gütern, die während des Hebevorganges beschädigt werden.

Hinweise zur Beratungspflicht

Gemäß gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive, IDD) zu Fernabsatzverträgen sind wir dazu verpflichtet, an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht / Erstinformation hinzuweisen.