Kunden, die uns vertrauen:

Maßgeschneidert

Als Versicherungsmakler für Spezialmaschinen haben wir einen sehr guten Marktüberblick – und finden die Lösung, die zu Ihnen passt.

Spezialisiert

Unser Fokus und unsere Expertise liegen in der Versicherung von Spezialmaschinen. Das ist die Leidenschaft unserer täglichen Arbeit.

Preis / Leistung

Wir kennen den Versicherungsmarkt für Spezialmaschinen sehr gut und können Ihnen so passgenaue Angebote machen.

Wir sind Spezialisten für die Versicherung von Maschinen.
Versicherungsmakler Christian Benkenstein

Versicherungen für Ihre Maschine

Seit Jahren sichern wir als Versicherungsmakler Spezialmaschinen für unsere Kunden bei namhaften Versicherern ab.                                                         Ob Haftpflichtversicherung, Maschinenversicherung oder Hakenlastversicherung – wir finden auch für Sie die passende Lösung und schützen Sie vor unvorhersehbaren Schäden.

Krane, Bühnen & Aufzüge

Immer sicher unterwegs – auf der Straße und bei der Arbeit.

Baumaschinen

Damit es auf dem Bau im Schadensfall nicht zum Stillstand kommt.

Landwirtschaftliche Maschinen

Ob bei der Ernte oder bei der Bewässerung: Sicher ist sicher.

Forstmaschinen

Ihre Absicherung für die Arbeit in den Wäldern.

Unser Ziel? Ihr Schutz!

Wir möchten Ihnen im Umgang mit Spezialmaschinen ein Gefühl der Sicherheit geben. Das Gefühl, dass ein persönlicher Ansprechpartner für Sie da ist, wenn auf dem Bau, in der Land- oder in der Forstwirtschaft mal eine Maschine ausfällt. Genau das als Makler abzusichern, machen wir bereits seit vielen Jahren. Das ist unsere Spezialität.

Unser familiäres Team hat einen ausgezeichneten Marktüberblick und wird die für Sie passende Versicherung finden. Damit Sie sich ganz auf Ihr Projekt fokussieren können.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, in dem Sie uns Ihre Situation schildern können. Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Lösung.

Christian Benkenstein

Versicherungsmakler für Spezialmaschinen

Hinweise zur Beratungspflicht

Gemäß gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive, IDD) zu Fernabsatzverträgen sind wir dazu verpflichtet, an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht / Erstinformation hinzuweisen.